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Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen – gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber!

Das Arbeitsschutzgesetz § 5 fordert von jedem Unternehmer, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit erforderlich sind. Diese Gefährdungsbeurteilungen hat der Arbeitgeber insbesondere dann zu überprüfen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz verändert haben.

 

Dokumentationspflicht

Der Arbeitgeber hat entsprechend § 6 Absatz 1 ArbSchG das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.

 

Unsere Leistungen

Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von EVERS besitzen die notwendige Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, egal, ob für biologische, chemische oder physikalische Gefährdungen. Wir führen die Gefährdungsbeurteilungen zusammen mit dem Arbeitgeber durch und übernehmen auf Wunsch die Dokumentation.

 

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