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Prüfungen-Messungen

Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (zuvor BGV A3)

§ 5 „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.“ Die Firma Evers berät den Unternehmer, welche Prüfungen durchzuführen und in welchem Zyklus zu wiederholen sind. Die Wiederholungsprüfungen übernimmt Fa. Evers durch eine Elektrofachkraft. Die Prüfplakette am Betriebsmittel und ein Prüfprotokoll mit allen Prüfergebnissen gehören zur Leistung.

 

Beleuchtungsstärkemessungen

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“ konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben der Beleuchtung von Arbeitsstätten. Die Festlegungen dieser ASR zur Beleuchtung dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz und beschreiben für ausgewählte Tätigkeiten die erforderliche Beleuchtung zur gesundheitsgerechten Erledigung der Sehaufgaben.

Die Firma Evers prüft die Beleuchtungsverhältnisse an den Arbeitsplätzen und gibt dem Arbeitgeber Empfehlungen für notwendige Verbesserungen.

 

Lärmmessungen

Lärm bei der Arbeit kann für die Beschäftigten zu Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit führen.
Die Firma Evers führt Lärmmessungen durch und berät den Arbeitgeber bei der Umsetzung der
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

 

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