Evers Logo

Betrieblicher Brandschutz

Mit EVERS Brände vermeiden

Die Brandgefahr stellt eine ernste Bedrohung für gewerbliche und industrielle Betriebe dar. Eine Feuerversicherung kann den materiellen Brandschaden ersetzen. Schwerer wiegen aber die nicht ersetzbaren Verluste an Leben, Gesundheit und der natürlichen Lebensgrundlage sowie ein Verlust an Marktanteilen oder die zwangsläufige Aufgabe eines Betriebes. Durch vorbeugende Brandschutzmaßnahmen kann die Brandgefahr wirksam eingeschränkt werden. Hier kommt dem Brandschutzbeauftragten im Betrieb eine entscheidende Bedeutung zu. Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die den betrieblichen Brandschutz in seinem Unternehmen wahrnimmt. Der Brandschutzbeauftragte soll Gefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass sie beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden.
Eine bundesweite gesetzliche Regelung für die Bestellung von Brandschutzbeauftragten existiert in Deutschland nicht. Die Bundesländer können in ihrem Baurecht eine Bestellung verlangen oder die zuständigen Baubehörden im Einzelfall anordnen. So wird für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und für große Industriebauten und Verkaufsstätten die Bestellung von Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben. Die Qualifikation, die Ausbildung, die Aufgaben im Betrieb und die Bestellung des Brandschutzbeauftragten sind in der DGUV Information 205-003 geregelt.

Die Firma EVERS übernimmt die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten als externer Dienstleister.

 

Unsere Leistungen

  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
  • Aufstellen und Pflege von Brandschutzordnungen, Alarm- und Evakuierungsplänen
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern
  • Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz und Brandverhütung
  • Organisation von Brandschutz- und Evakuierungsübungen
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und Feuerwehren
  • Teilnahme an Brandsicherheitsschauen durch Bauaufsichtsämter und Feuerwehren
  • Beratung bei baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen unter Beachtung der Brandschutzbestimmungen, z. B. Krankenhaus-/Pflegeheimbauverordnungen, Landesbauordnungen, Baugenehmigungen und Auflagen von Behörden bei Neubauten, baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen

 

Benötigen Sie Brandschutz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Berlin?
Hier erreichen Sie uns bequem, schnell und unkompliziert.