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Verkehrsmedizin-Arbeitsmedizin-Arbeitsrecht-Berlin

Verkehrsmedizin

Wir bieten Ihnen Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für alle Klassen (PKW, LKW), für den kleinen Personenbeförderungsschein und für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Bus, Taxi).

 

Augenuntersuchungen

Ärztliche Untersuchungen für die Bescheinigungen nach FeV

  • für Erstanträge der unbefristeten Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L, T,
  • für Erstanträge und Verlängerungen der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1e, D, D1, DE D1E und Fahrgastbeförderung Gruppe 2
  • für die 5-jährlichen Wiederholungen in den Fahrerlaubnisklassen C, D und der Fahrgastbeförderung Gruppe 2

 

Tauglichkeitsuntersuchungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins
Woraus besteht die ärztliche Untersuchung?

 

  • Ein Sehtest nach DIN, in dem auch das Farbunterscheidungsvermögen untersucht wird. (Personen mit Rot-Grün-Schwäche erhalten das Attest nur von einem Augenarzt.)
  • Ein kleiner Hörtest (Sprache aus 5 m Entfernung hören).
  • für die 5-jährlichen Wiederholungen in den Fahrerlaubnisklassen C, D und der Fahrgastbeförderung Gruppe 2
  • Nach schweren Krankheiten wie Epilepsie oder MS wird gefragt. (Wer nicht mehr Auto fahren kann, darf auch keinen Sportbootführerschein erwerben.)
  • Urin-Mehrfachstreifentest
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation mit ärztlichem Zeugnis

 

Vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin in unserer Praxis.