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Abfall-Umwelt

Mit EVERS Verantwortung für die Umwelt übernehmen.

Der Unternehmer trägt die Verantwortung für die Entsorgung von Abfällen so, dass

  • die Gesundheit und das Wohl des Menschen
  • die Umwelt (Luft, Wasser, Boden, Tiere, Pflanzen und Landschaft) und
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung

nicht gefährdet werden.

 

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG)
  • Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall

Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen oder auf Anordnung der zuständigen Behörde, z. B. auch Krankenhäuser, müssen gemäß § 59 KrW Abfallbeauftragte bestellen.

 

Der Abfallbeauftragte

  • berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsam sein können
  • erstellt Konzepte, Verfahrensanweisungen und Merkblätter zur Abfalltrennung und Beseitigung
  • überwacht den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung
  • überwacht die Einhaltung der Vorschriften und zum KwR erlassene Rechtsverordnungen
  • kontrolliert die Betriebsstätte und die Art und Beschaffenheit der anfallenden, verwerteten oder beseitigten Abfälle in regelmäßigen Abständen
  • teilt festgestellte Mängel und Vorschläge zur Mängelbeseitigung mit
  • klärt auf und unterweist die Betriebsangehörigen

Die Firma EVERS übernimmt die Aufgaben des Abfallbeauftragten als externer Dienstleister.

 

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