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EVERS Arbeitssicherheit

Unsere Leistungen zum Thema Arbeitssicherheit im Überblick.

Unsere Leistungen im Bereich der Arbeitssicherheit 
umfasst die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers 
in allen Fragen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung 
und des Brandschutzes.
Schwerpunkt ist die arbeitssicherheitstechnische Betreuung von Firmen und Organisationen nach dem 
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) § 6 „Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.

  • Sicherheitstechnische Regelbetreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
  • Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
  • Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Gefährdungen und Belastungen
  • Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen
  • Beurteilung der Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit
  • Unterweisungen der Beschäftigten zu Themen des Arbeitsschutzes

 

Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz
Beratung bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Gefahrstoffverordnung
  • Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gem. § 14 Gefahrstoffverordnung und Unterweisung 
der Beschäftigten

 

Übernahme der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten als externer Dienstleister nach gesetzlichen 
Vorgaben (z. B. Verkaufsstättenverordnung, Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnungen)

  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Aufstellen von Brandschutzordnungen
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern
  • Unterweisung der Beschäftigten in Brandschutz und Brandverhütung
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
  • Organisation von Brandschutz- und Evakuierungsübungen
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und Feuerwehren

 

Durchführung von elektrischen Wiederholungsprüfungen nicht ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3.

Die Unfallverhütungsvorschrift verlangt, dass der Unternehmer die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten 
Zeitabständen auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, 
mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Unsere Elektrofachkraft führt die elektrischen
 Wiederholungsprüfungen in der Betriebsstätte durch.

 

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Weitere Informationen finden Sie auf der DGUV Seite.

https://www.dguv.de/de/ihr_partner/unternehmen/arbeitssicherheit/index.jsp