Arbeitssicherheit in Berlin & Brandenburg
Unsere Leistungen zum Thema Arbeitssicherheit im Überblick
Unsere Leistungen im Bereich der Arbeitssicherheit
umfasst die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers
in allen Fragen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung
und des Brandschutzes.
Schwerpunkt ist die arbeitssicherheitstechnische Betreuung von Firmen und Organisationen nach dem
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) § 6 „Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.
- Sicherheitstechnische Regelbetreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
- Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
- Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Gefährdungen und Belastungen
- Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen
- Beurteilung der Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit
- Unterweisungen der Beschäftigten zu Themen des Arbeitsschutzes
Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz
Beratung bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Gefahrstoffverordnung
- Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gem. § 14 Gefahrstoffverordnung und Unterweisung der Beschäftigten
Übernahme der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten als externer Dienstleister nach gesetzlichen Vorgaben (z. B. Verkaufsstättenverordnung, Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnungen)
- Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Aufstellen von Brandschutzordnungen
- Ausbildung von Brandschutzhelfern
- Unterweisung der Beschäftigten in Brandschutz und Brandverhütung
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
- Organisation von Brandschutz- und Evakuierungsübungen
- Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und Feuerwehren
Durchführung von elektrischen Wiederholungsprüfungen nicht ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3.
Die Unfallverhütungsvorschrift verlangt, dass der Unternehmer die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Unsere Elektrofachkraft führt die elektrischen Wiederholungsprüfungen in der Betriebsstätte durch.
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Weitere Informationen finden Sie auf der DGUV Seite.
https://www.dguv.de/de/ihr_partner/unternehmen/arbeitssicherheit/index.jsp